Mittwoch Nachmittag kein Parteienverkehr!

Digitale Leistungen

Digitale Rechtsdienstleistungen im Notariat Mag. Michael Preihs

Das Notariat Mag. Michael Preihs bietet Ihnen folgende Leistungen auch digital an, sodass ein persönliches Erscheinen in der Notariatskanzlei nicht mehr notwendig ist:

  • digitale Beglaubigung
  • digitale Notariatsakte
  • digitale Generalversammlungen


Sie können somit von zu Hause aus beispielsweise Ihren Kaufvertrag unterfertigen, eine GmbH gründen, oder einen Schenkungsvertrag errichten.

Für eine detaillierte Besprechung kontaktieren Sie mich gerne unter notariat@preihs.at .


Voraussetzungen

Um meine notariellen Dienstleistungen auch digital in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie ein Gerät mit Internetzugang, welches eine Kamera und ein Mikrofon hat, sodass eine durchgehende optische- und akustische Zweiwegverbindung währen des gesamten digitale Termins gewährleistet ist.

Eine gültige E-Mail-Adresse, eine qualifizierte elektronische Signatur und ein abgeschlossenes Videoidentifikationsverfahren.

Sollten Sie noch keine qualifizierte elektronische Signatur bzw. noch kein abgeschlossenes Videoidentverfahren haben, kontaktieren Sie mich bitte einige Tage vor der geplanten Unterfertigung, damit alles dahingehend vorbereitet werden kann. Die qualifizierte elektronische Signatur kann im Zuge des Videoidentverfahrens vergeben werden.

Ablauf einer digitalen Beglaubigung:
  1. Die Parteien erteilen dem Notar den Auftrag zur Errichtung der zu beglaubigenden Urkunde bzw. übermitteln die zu beglaubigende Urkunden in .pdf oder .docx Format.
  2. Der Notar legt einen digitalen Akt an und lädt die Dokumente hoch. Gleichzeitig erhalten Sie eine Einladung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse als Weblink, dabei müssen Sie entweder Ihre qualifiziert elektronische Signatur und Ihr abgeschlossenes Videoidentverfahren verknüpfen, oder das angebotene Videoindentifikationsverfahren durchlaufen.
  3. Nach der erfolgten Identifikation erhält der Notar eine Bestätigung und es kann ein Termin für die Videokonferenz vereinbart werden. 
  4. Die digitale Unterfertigung mittels elektronischer Signatur erfolgt in der vom Notar angesetzten Videokonferenz. Hier überprüft der Notar nochmals die Identität der Unterzeichnenden, beantwortet allfällige Fragen und stellt sicher, dass die Parteien den Inhalt der Urkunde kennen und deren Signierung ohne Zwang erfolgt.
  5. Die beglaubigte Urkunde ist dann eine genuin elektronische Urkunde, es existiert kein Original in Papierform. Die fertige Urkunde wird den Parteien üblicherweise per E-Mail übermittelt.


Für weitere Auskünfte oder eine Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass bei einer digitalen Unterfertigung zusätzliche Kosten, nämlich auch die Gebühren des Softwareproviders, anfallen, welche weiterverrechnet werden.